Häufig gestellte Fragen
Im folgenden haben wir Informationen zusammengestellt, die für Senior*innen und Jugendlichen wichtig zu wissen sind.
Weitere Fragen können uns gerne gestellt werden.
Für Senior*innen
Wie funktioniert die Anmeldung?
Für Jugendliche
Wie funktioniert die Anmeldung?
Sie können sich online anmelden. Nach erfolgreicher Anmeldung bekommen Sie eine automatische E-Mail über Ihre Anmeldung.
Alternativ können Sie das Anmeldeformular herunterladen, ausdrucken und uns zuschicken.
Du kannst Dich online anmelden. Nach erfolgreicher Anmeldung bekommst Du eine automatische E-Mail über Deine Anmeldung, und wir laden Dich dann schnellstmöglich zu einem Kennenlerntreffen ein. Bitte denke auch daran, die Elternerklärung unterschreiben zu lassen und uns zu schicken.
Bitte denke daran, regelmäßig Deine E-Mails zu checken!
Für Senior*innen
Wie schnell bekomme ich Hilfe?
Für Jugendliche
Wie oft bekomme ich einen Auftrag vermittelt?
Wir versuchen, schnellstmöglich zu vermitteln. Die Vermittlung hängt aber davon ab, ob wir genügend Jugendliche in Ihrer Nähe in unserer Datenbank haben.
Das ist schwer zu sagen und unterliegt starken Schwankungen. Im Idealfall können wir Dir einmal im Monat eine Tätigkeit vermitteln.
Bitte denke daran, regelmäßig Deine E-Mails zu checken!
Für Senior*innen
Wieviel Taschengeld gebe ich?
Für Jugendliche
Wieviel Taschengeld bekomme ich?
Die Taschengeldbörse Münster schlägt ein stündliches Taschengeld von mindestens 8,00 € vor.
Wir empfehlen den Senior*innen die Zahlung eines stündlichen Taschengelds von mindestens 8,00 €. Letztlich besprichst Du dies mit dem Senior bzw. der Seniorin, dem/der Du hilfst.
Für Senior*innen
Muss ich nicht den Mindestlohn bezahlen?
Für Jugendliche
Warum bekomme ich keinen Mindestlohn?
Nein. Zwar haben alle Arbeitnehmer*innen in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf den sog. Mindestlohn. Jugendliche unter 18 Jahre sind allerdings hiervon ausgenommen, wenn sie bisher keine Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Zwar haben alle Arbeitnehmer*innen in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf den sog. Mindestlohn. Jugendliche unter 18 Jahre sind allerdings hiervon ausgenommen, wenn sie bisher keine Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Für Senior*innen
Wie kommt der Kontakt zustande?
Für Jugendliche
Wie kommt der Kontakt zustande?
Nachdem Sie sich angemeldet haben, suchen wir in unserer Datenbank nach einem passenden Jugendlichen, der Ihnen helfen möchte. Sobald wir fündig geworden sind, bekommt der/die Jugendliche Ihre Kontaktdaten, sodass diese*r sich dann telefonisch oder per E-Mail bei Ihnen melden kann.
Nachdem Du Dich bereiterklärt hast, den Auftrag anzunehmen, bekommst Du alle nötigen Daten zur Kontaktaufnahme, sodass Du Dich dann telefonisch (oder auch per Mail) bei den Senior*innen melden kannst.
Bitte denke daran, regelmäßig Deine E-Mails zu checken!
Für Senior*innen und Jugendliche
Ist das nicht Schwarzarbeit?
Nein. Nachbarschaftshilfen, die gegen ein geringes Entgelt erbracht werden, jedoch nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet sind, gelten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht als Schwarzarbeit. Hierunter ist zu verstehen, dass es sich nicht um eine abhängige Beschäftigung handelt, wenn für eine Gefälligkeitsleistung ein kleines Dankeschön in Form eines Blumenstraußes oder eines kleinen Taschengeldes gezahlt wird.
Für Jugendliche
Wie läuft ein Kennenlerntreffen ab?
Vor der Aufnahme einer Tätigkeit nimmst Du an einem Kennenlerntermin mit dem ehrenamtlichen Team der Taschengeldbörse teil. In dieser Runde mit anderen neu angemeldeten Jugendlichen bekommst Du alle Infos rund um die Taschengeldbörse und Taschengeldaufträge. Wir lernen uns gegenseitig kennen, und Du kannst alle Fragen und/oder Unsicherheiten mit uns teilen, sodass wir diese ausräumen können.