Informationen für Senior*innen
Das Projekt "Taschengeldbörse"
Die Taschengeldbörse Münster ist eine Kontakt-/Vermittlungsstelle. Sie nimmt Anmeldungen hilfsbereiter Schüler*innen von 13 bis 17 Jahren und hilfesuchender älterer Menschen entgegen, die gelegentlich Unterstützung im Garten und im Haushalt benötigen.
Bei einer telefonischen Kontaktaufnahme senden wir Ihnen das entsprechende Anmeldeformular zu. Alternativ können Sie es sich von unserer Website herunterladen, ausdrucken und uns per Post zuschicken. Oder Sie nutzen das Online-Formular. Falls beim Ausfüllen Fragen entstehen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Ihre persönlichen Daten speichert die Taschengeldbörse – mehr dazu siehe unter Abschnitt „Datenschutz“.
Als ihre letzte Aufgabe stellt die Taschengeldbörse den Kontakt zwischen den Jugendlichen und Senior*innen her. Die Jugendlichen haben wir übrigens vorher zu einem Kennenlerntreffen eingeladen.
Aufgaben im Rahmen der Taschengeldbörse
- Aufgaben im Rahmen der Taschengeldbörse sind einfache, ungefährliche und unregelmäßige Tätigkeiten, die keine besonderen Qualifikationen erfordern und nach Möglichkeit im Wohngebiet der Jugendlichen ausgeführt werden.
- Die Aufgaben sollen täglich nicht länger als 2 Stunden dauern. Die wöchentliche Stundenzahl soll 10 Stunden nicht überschreiten.
- Für Aufgaben im Rahmen der Taschengeldbörse wird eine Vergütung von mindestens 8,00 Euro pro Stunde empfohlen.
- Aufgaben im Rahmen der Taschengeldbörse werden kurzfristig vermittelt und ausgeführt.
Mögliche Aufgaben:
Hilfe im Haushalt, Einkäufe, Hunde spazieren führen, kleinere Tätigkeiten im Garten (z. B. Rasenmähen), PC- oder Handy-Unterstützung geben
Was wir nicht leisten
- Die Taschengeldbörse kann nicht garantieren, dass für Hilfsanfragen von Senior*innen Jugendliche gefunden werden, die die Aufgaben übernehmen. Falls innerhalb von sechs Wochen keine Vermittlung stattfinden konnte, meldet sich das Team der Taschengeldbörse bei Ihnen und erkundigt sich, ob Ihr Auftrag noch aktuell ist.
- Die Taschengeldbörse kann auch nicht dafür garantieren, dass individuelle Absprachen zwischen den Senior*innen und dem Jugendlichen eingehalten werden oder dass die Aufgaben zur Zufriedenheit aller erledigt werden.
- Die Taschengeldbörse haftet nicht für kriminelle Handlungen, die eventuell während eines Einsatzes vorkommen.
- Die Taschengeldbörse selbst hat keine Haftpflichtversicherung, die für eventuelle Sachschäden von Jugendlichen aufkommt. In einem Schadensfall muss dies mit der Versicherung des Jugendlichen geklärt werden – mehr dazu siehe unter Abschnitt „Haftpflichtversicherung“.
- Die Taschengeldbörse hat keinen Versicherungsschutz für eventuelle Unfälle von Jugendlichen, bei denen ein Gesundheitsschaden bleibt.
Was wir uns wünschen
Wir wünschen uns generell einen respektvollen, wertschätzenden und fairen Umgang zwischen Jugendlichen und Senior*innen. Eventuell auftretende Meinungsverschiedenheiten oder andere Schwierigkeiten sollten in diesem Sinne untereinander geklärt werden. Falls Sie dabei Unterstützung brauchen, können Sie sich gerne an das Team der Taschengeldbörse wenden.
Rechtliches und Versicherung
Rechtsbeziehung
Die Taschengeldbörse dient als Koordinationsstelle. Eine rechtliche Beziehung besteht ausschließlich zwischen den Jugendlichen und den Aufgabenanbietenden (hier: Senior*innen). Die Taschengeldbörse garantiert weder, dass sich für zu vergebende Aufgaben Abnehmende finden, noch, dass einem Jugendlichen eine Aufgabe vermittelt werden kann. Die Taschengeldbörse kann auch nicht dafür garantieren, dass individuelle Absprachen zwischen dem Senior/der Seniorin und dem/der Jugendlichen eingehalten werden oder dass Tätigkeiten zur Zufriedenheit aller erledigt werden. Schwierigkeiten dieser Art sind direkt zwischen Aufgabenanbietendem/r und Jugendlichem/r zu klären. Die Taschengeldbörse kann hier lediglich unterstützend arbeiten.
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Hinweise keine Rechtsberatung darstellen. Alle Angaben sind ausschließlich als Information und Orientierungshilfe zu verstehen. Die Koordinierungsstelle übernimmt keine Gewähr.
Jugendarbeitsschutz
Schüler*innen ab 13 Jahren dürfen nicht mehr als 2 Stunden täglich und maximal 10 Stunden in der Woche beschäftigt werden. Die Beschäftigung darf nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichtes erfolgen.
Schüler*innen dürfen nur gefahrlose Tätigkeiten ausüben, die leicht und für sie geeignet sind. Die Tätigkeiten müssen ihrem körperlichen und geistig-seelischen Entwicklungsstand entsprechen.
Steuerrecht
Gelegentliche Hilfen von Schüler*innen, die nur für ein kleines Taschengeld tätig werden, lösen keine Steuerpflicht aus. Jugendliche sind in diesem Sinne keine Arbeitnehmer*innen, und die geleistete Hilfe ist nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung ausgerichtet.
Soll aus den gelegentlichen Hilfen eine Regelmäßigkeit entstehen, empfehlen wir Ihnen zur Vermeidung von möglichen Nachteilen, sich mit der Mini-Job-Zentrale in Verbindung zu setzen.
Sozialversicherung
Ganz generell gilt: Wer eine Beschäftigung ausübt, wird sozialversicherungspflichtig, muss bei einer Krankenkasse angemeldet werden und von seinem Verdienst Beiträge zahlen. Gelegentliche Hilfen im Rahmen der Taschengeldbörse begründen aber kein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne und sind deshalb sozialversicherungs- und damit auch beitragsfrei.
Achtung: Soll aus den gelegentlichen Hilfen eine Regelmäßigkeit entstehen, empfehlen wir Ihnen zur Vermeidung von möglichen Nachteilen, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und prüfen zu lassen, ob noch Sozialversicherungsfreiheit besteht. Sogenannte Ferienjobs beispielsweise unterliegen nochmals ganz anderen Regeln.
Krankenversicherung
Die Schüler*innen sind in der Regel über die gesetzliche Krankenversicherung ihrer Eltern oder durch eine eigene private Krankenversicherung abgesichert.
Haftpflichtversicherung
Wie schnell ist es passiert, dass eine Vase zu Boden fällt und zerbricht oder andere Dinge beschädigt werden. Für diese und ähnliche Fälle tritt eine private Haftpflichtversicherung ein. Alle Jugendlichen, die über die Taschengeldbörse vermittelt werden, sind über ihre Eltern haftpflichtversichert.
Unfallversicherung
Wenn der Schüler/die Schülerin durch einen Unfall verletzt werden sollte, tritt die Krankenkasse mit ihren Leistungen ein. Sollte nach dem Behandlungsende ein Gesundheitsschaden bleiben, bekommt der Geschädigte beim Vorhandensein eines privaten Unfallversicherungsvertrages von dort weitere Leistungen. Wenn es für Sie wichtig ist, dass nur ein Jugendlicher bei Ihnen tätig wird, der einen entsprechenden Versicherungsschutz hat, dann sollten Sie auch das auf dem Anmeldeformular vermerken.
Sicherheit
Um eine möglichst große Sicherheit aller zu erreichen, werden mit allen Beteiligten an der Taschengeldbörse Kennenlerngespräche geführt. Sollte eine Person ungeeignet erscheinen, kann die Zulassung von der Koordinierungsstelle verweigert werden.
Sollte es während der Tätigkeit eines Jugendlichen zu kriminellen Handlungen, wie z. B. Diebstahl kommen, so muss sich der Betroffene selbst direkt an die zuständige Stelle (z. B. Polizei) wenden. Die Taschengeldbörse ist lediglich Kontaktstelle und übernimmt keinerlei Haftung.
Datenschutz
Damit die Taschengeldbörse ihre Aufgaben erfüllen kann, benötigt sie Ihre persönlichen Daten. Die von Ihnen in der Anmeldung angegebenen Daten werden von der Taschengeldbörse EDV-mäßig erfasst, gespeichert, übermittelt, verarbeitet und genutzt sowie zur Kontaktherstellung zwischen Ihnen und den Jugendlichen weitergegeben. Die personenbezogenen Daten werden nicht zu anderen Zwecken an Dritte weitergegeben. Sämtliche Daten werden nur verschlüsselt öffentlich gemacht und anonymisiert zu einer statistischen Auswertung genutzt.
Dies alles kann die Taschengeldbörse aber nur dann machen, wenn dazu eine Einwilligung erteilt wird (siehe Anmeldeformular). Ohne Einwilligung ist eine Teilnahme an der Taschengeldbörse nicht möglich.
Über die Rechte zum Datenschutz gibt ein Faltblatt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit umfassende Auskunft, das unter folgendem Link zu finden ist:
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Flyer/Datenschutz_MeineRechte.html?nn=5217204
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