Informationen für Jugendliche

Das Projekt "Taschengeldbörse"

Die Taschengeldbörse Münster ist eine Kontakt-/Vermittlungsstelle. Sie nimmt Anmeldungen hilfsbereiter jugendlicher Schüler*innen von 13 bis 17 Jahren und hilfesuchender älterer Menschen entgegen, die gelegentlich Unterstützung im Garten und im Haushalt benötigen.

Sie speichert die persönlichen Daten der Interessierten und lädt die Jugendlichen zu einem Kennenlerntreffen ein. Bei diesem Termin werden alle wichtigen Dinge rund um Taschengeldaufgaben besprochen und Fragen beantwortet. Als ihre letzte Aufgabe stellt die Taschengeldbörse den Kontakt zwischen den Jugendlichen und Senior*innen her. Nach der Vermittlung musst Du alles Weitere eigenständig mit den Anbietenden der Taschengeldaufgabe regeln und klären.

Aufgaben im Rahmen der Taschengeldbörse

  • Aufgaben im Rahmen der Taschengeldbörse sind einfache, ungefährliche und unregelmäßige Tätigkeiten, die keine besonderen Qualifikationen erfordern und nach Möglichkeit im Wohngebiet der Jugendlichen ausgeführt werden.
  • Die Aufgaben sollen täglich nicht länger als 2 Stunden dauern. Die wöchentliche Stundenzahl soll 10 Stunden nicht überschreiten.
  • Für Aufgaben im Rahmen der Taschengeldbörse wird eine Vergütung von mindestens 8,00 Euro pro Stunde empfohlen.
  • Aufgaben im Rahmen der Taschengeldbörse sind versicherungsfrei und nicht steuerpflichtig.
  • Verfügbare Aufgaben im Rahmen der Taschengeldbörse werden kurzfristig vermittelt und ausgeführt.

Mögliche Aufgaben:
Hilfe im Haushalt, Einkäufe, Hunde spazieren führen, kleinere Tätigkeiten im Garten (z. B. Rasenmähen), PC- oder Handy-Unterstützung geben

Voraussetzungen, um bei der Taschengeldbörse mitmachen zu können?

  • Du hast Deinen Wohnsitz in Münster.
  • Du bist mindestens 13 und höchstens 17 Jahre alt.
  • Du besuchst noch die Schule.
  • Du hast kein eigenes Einkommen.

WICHTIG: Du klärst mit Deinen Eltern ab, dass Du bei der Taschengeldbörse mitmachen möchtest. Wir benötigen dazu unbedingt die Genehmigung einer/s Erziehungsberechtigten ("Elternerklärung"). Und damit wir Deine Daten speichern dürfen, benötigen wir zusätzlich eine unterzeichnete Datenschutzerklärung, die Du ganz unten im Anmeldeformular findest.

Deine Unterlagen lässt Du der Taschengeldbörse zukommen. Innerhalb kurzer Zeit erhältst Du eine Einladung zu einem Kennenlerntreffen.

Was wir uns wünschen

Wir wünschen uns generell einen respektvollen, wertschätzenden und fairen Umgang zwischen Jugendlichen und Senior*innen. Eventuell auftretende Meinungsverschiedenheiten oder andere Schwierigkeiten sollten in diesem Sinne untereinander geklärt werden. Falls Du dabei Unterstützung brauchst, kannst Du Dich gerne an das Team der Taschengeldbörse wenden.

Rechtliches

Rechtsbeziehung
Die Taschengeldbörse dient als Koordinationsstelle. Eine rechtliche Beziehung besteht ausschließlich zwischen den Jugendlichen und den Aufgabenanbietenden (hier: Senior*innen). Die Taschengeldbörse garantiert weder, dass sich für zu vergebende Aufgaben Abnehmende finden, noch, dass einem Jugendlichen eine Aufgabe vermittelt werden kann. Die Taschengeldbörse kann auch nicht dafür garantieren, dass individuelle Absprachen zwischen dem Senior/der Seniorin und dem/der Jugendlichen eingehalten werden oder dass Tätigkeiten zur Zufriedenheit aller erledigt werden. Schwierigkeiten dieser Art sind direkt zwischen Aufgabenanbietendem/r und Jugendlichem/r zu klären. Die Taschengeldbörse kann hier lediglich unterstützend arbeiten.

Bitte beachte, dass die folgenden Hinweise keine Rechtsberatung darstellen. Alle Angaben sind ausschließlich als Information und Orientierungshilfe zu verstehen. Die Koordinierungsstelle übernimmt keine Gewähr. 

Jugendarbeitsschutz
Schüler*innen ab 13 Jahren dürfen nicht mehr als 2 Stunden täglich und maximal 10 Stunden in der Woche beschäftigt werden. Die Beschäftigung darf nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichtes erfolgen.
Schüler*innen dürfen nur gefahrlose Tätigkeiten ausüben, die leicht und für sie geeignet sind. Die Tätigkeiten müssen ihrem körperlichen und geistig-seelischen Entwicklungsstand entsprechen.

Mehr zu diesem Thema findest Du in der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales "Klare Sache", die unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a707-klare-sache-jugendarbeitsschutz-und-kinderarbeitsschutzverordnung.html

Steuerrecht
Gelegentliche Hilfen von Schüler*innen, die nur für ein kleines Taschengeld tätig werden, lösen keine Steuerpflicht aus. Jugendliche sind in diesem Sinne keine Arbeitnehmer*innen, und die geleistete Hilfe ist nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung ausgerichtet.

Bezug von Sozialleistungen
Jugendliche, die Sozialleistungen (SGB II, BAföG, ALG II, Hartz IV, Wohngeld etc.) beziehen, müssen unter Umständen die Höhe des erzielten Taschengeldes beim zuständigen Träger angeben. Falls Du solche Leistungen beziehst, kläre vorher bei der zuständigen Behörde ab, ob und ggfs. welche Auswirkungen die Aufnahme einer Taschengeldaufgabe für Dich hat. 

Sicherheit
Zu Deiner Sicherheit empfehlen wir, dass Dich Deine Eltern bei Deinem ersten Einsatz bei einem Senior/einer Seniorin begleiten, um ihn/sie kennenzulernen Die Taschengeldbörse ist lediglich Vermittlungsstellestelle und übernimmt keinerlei Haftung.

Datenschutz
Damit die Taschengeldbörse ihre Aufgaben erfüllen kann, benötigt sie Deine persönlichen Daten. Die von Dir in der Anmeldung angegebenen Daten werden von der Taschengeldbörse EDV-mäßig erfasst, gespeichert, übermittelt, verarbeitet und genutzt sowie zur Kontaktherstellung zwischen Dir und den Senior*innen weitergegeben. Die personenbezogenen Daten werden nicht zu anderen Zwecken an Dritte weitergegeben. Sämtliche Daten werden nur verschlüsselt öffentlich gemacht und anonymisiert zu einer statistischen Auswertung genutzt.
Dies alles kann die Taschengeldbörse aber nur dann machen, wenn dazu eine Einwilligung erteilt wird (siehe Anmeldeformular). Ohne Einwilligung ist eine Teilnahme an der Taschengeldbörse nicht möglich.

Über Deine Rechte zum Datenschutz gibt Dir ein Faltblatt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit umfassende Auskunft, das Du unter folgendem Link findest:
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Flyer/Datenschutz_MeineRechte.html?nn=5217204

Versicherung

Sozialversicherung
Ganz generell gilt: Wer eine Beschäftigung ausübt, wird sozialversicherungspflichtig, muss bei einer Krankenkasse angemeldet werden und von seinem Verdienst Beiträge zahlen. Gelegentliche Hilfen im Rahmen der Taschengeldbörse begründen aber kein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne und sind deshalb sozialversicherungs- und damit auch beitragsfrei.
Achtung:  Soll aus den gelegentlichen Hilfen eine Regelmäßigkeit entstehen, empfehlen wir Dir zur Vermeidung von möglichen Nachteilen, Dich mit Deiner Krankenkasse in Verbindung zu setzen und prüfen zu lassen, ob noch Sozialversicherungsfreiheit besteht. Sogenannte Ferienjobs beispielsweise unterliegen nochmals ganz anderen Regeln.

Krankenversicherung
Durch Deine Tätigkeiten im Rahmen der Taschengeldbörse ändert sich an Deiner Krankenversicherung nichts. Du bist weiterhin bei Deiner jetzigen Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung versichert.
Achtung:  Auch hier gilt der Hinweis wie bei der Sozialversicherung. Bei einer regelmäßigen Taschengeldaufgabe solltest Du Dich auf die sichere Seite begeben und mit Deiner Krankenkasse klären, ob Du noch weiterhin bei Deinen Eltern mitversichert bist. 

Haftpflichtversicherung
Wie schnell ist es passiert, dass eine Vase zu Boden fällt und zerbricht oder andere Dinge beschädigt werden. Für diese und ähnliche Fälle tritt eine private Haftpflichtversicherung ein. Frag Deine Eltern, ob sie eine solche Haftpflichtversicherung besitzen und ob Du darüber mitversichert bist. Ohne den Nachweis einer Haftpflichtversicherung kannst Du nicht bei der Taschengeldbörse mitmachen. Ein Versicherungsschutz über die Taschengeldbörse besteht nicht.

Unfallversicherung
Wenn Du durch einen Unfall verletzt werden solltest, tritt die Krankenkasse mit ihren Leistungen ein. Sollte nach dem Behandlungsende ein Gesundheitsschaden bleiben, bekommt der Geschädigte beim Vorhandensein eines privaten Unfallversicherungsvertrages von dort weitere Leistungen. Frag Deine Eltern, ob eine private Unfallversicherung für Dich besteht. Ein Versicherungsschutz über die Taschengeldbörse besteht nicht.

Hier erhältst Du alle Informationen zusammengefasst als "Download".

Du solltest Dir die Informationen ausdrucken und die wichtigen Themen noch einmal mit Deinen Eltern besprechen.

So erreichst Du uns:

Unsere Kontaktdaten und Infos zu unserer Erreichbarkeit findest Du auf unserer Startseite.